Die Liegenschaften
Kirchengemeinderäte können Vermieter, Verpächter oder Erbbaurechtsausgeber sein. Sie können aber auch Mieter, Pächter oder Erbbaurechtsnehmer sein. Für alle diese Aufgaben ist die Abteilung Liegenschaften der Kirchenkreisverwaltung ihr Ansprechpartner.
Die Abteilung Liegenschaften besteht aus 6 Mitarbeiter:innen. In enger Zusammenarbeit mit den anderen Fachabteilungen werden auf Grundlage der Informationen der Kirchengemeinde als Eigentümerin die Leistungen des Pflichtleistungskatalogs nach § 2 Abs. 2 Satz 1 KKVwG erbracht. Hier finden Sie Kontaktpersonen bei Fragen zu Miete, Pacht, Dienstwohnungszuweisung und Erbbaurecht, sowie allen anderen Vertragsangelegenheiten (z. B. Mobilfunk-, Windkraft-, Photovoltaikanlagen) die Grundstücke betreffen aber auch zu Heizkosten-, Nebenkosten- und Verbrauchsabrechnung.