Die Kirchenkreisverwaltung
Die Kirchengemeinden sind Träger ihrer Verwaltungsaufgaben; sie sind verpflichtet, die Verwaltungsaufgaben, die im § 2 des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes aufgeführt sind, durch die Kirchenkreisverwaltung ausführen zu lassen. Die Kirchenkreisverwaltung hat gemäß Artikel 20 und 69 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Verbindung mit dem Kirchenkreisverwaltungsgesetz die Aufgabe, die Verwaltungsgeschäfte der Kirchengemeinden und der Kirchengemeindeverbände auszuführen. Über die Kosten für diese Leistung entscheidet die Kirchenkreissynode.
Die Kirchenkreisverwaltung berät die Kirchengemeinden im Wege der Erstberatung in sämtlichen Rechtsfragen. Darüber hinaus wird die Kirchenkreisverwaltung für den Kirchenkreisrat teilweise aufsichtlich tätig. Das bedeutet, dass die Angelegenheiten, die gemäß Artikel 26 der Verfassung und § 86 der Kirchengemeindeordnung genehmigt werden müssen, zum Teil von der Kirchenkreisverwaltung erledigt werden.
Kontakte
Christine Buller-Reinartz
Verwaltungsleiterin | cbuller@kirche-LL.de | 0451 / 79 02- 110
Gesche Rath
Stellv. Verwaltungsleiterin | grath@kirche-LL.de | 0451 / 7902- 106
Michelle Coohts
Assistenz VWL / Geschäftsstelle | verwaltungsleitung@kirche-LL.de | 0451 / 79 02- 108
Ricarda Ries
Digitalisierungsbeauftragte | rries@kirche-LL.de | 0176 / 19790202
Martin Ritze
Controlling | mritze@kirche-LL.de | 0451 / 7902- 142
Sandra Jäkel
Geschäftsstelle / Gremien | gremien@kirche-LL.de | 0451 / 79 02- 212