Die Bauabteilung
Die Kirchenbauabeilung der Kirchenkreisverwaltung betreut und berät die Gemeinden des Ev.-Luth. Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg in allen baulichen Fragen. Sie betreut etwa 450 Gebäude der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises. Darunter befinden sich 90 Kirchen und Kapellen, die mehrheitlich unter Denkmalschutz stehen. Sie berät und unterstützt die Gremien der kirchlichen Körperschaften. Mit Hilfe der Kirchenbauhütte des Kirchenkreises werden auch einzelne Sanierungsmaßnahmen selbst ausgeführt.
Die Kirchenbauabteilung ist Dienstleister für die Kirchengemeinden
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchenbauabteilung übernehmen folgende Aufgaben:
- Regelmäßige Baubegehungen
- Beraten und Begleiten bei allen Baumaßnahmen
- Beratung und Auswahl von Architekten und Sonderfachleuten, Prüfen von Verträgen und Abrechnung
- Begleitung bei der Beantragung von Zuschüssen und zentralen Baumitteln
- Mitwirken bei dem Beantragen der erforderlichen staatlichen und kirchlichen Genehmigungen entsprechend der gesetzlichen Anforderungen
- Bauherrenvertretung
- Vorbereiten und Begleiten der Kirchenbauhütte bei den anfallenden Arbeiten in den Gemeinden
Der Baubereich im Kirchenkreis ist als Dienstleister für die Bauangelegenheiten der Kirchengemeinden tätig. Die Bauabteilung ist für die Überwachung des Gebäudestandes zuständig und gibt Hinweise an die Kirchengemeinden auf notwendige Instandhaltung, Instandsetzung und Sicherungsmaßnahmen.
Kleinere Baumaßnahmen, insbesondere Instandhaltungs- und Renovierungs-arbeiten, werden in der Kirchengemeinde eigenverantwortlich abgewickelt. Durch den Baubereich des Kirchenkreises erfolgt die Zuarbeit zur Planung, Finanzierung und Mitteleinwerbung für die Baumaßnahmen, die Grundlage für die Vorbereitung der kirchenaufsichtlichen und denkmalrechtlichen Genehmigung ist.
Die sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten der von Planungsbüros betreuten Baustellen wird überprüft und nach VOB abgenommen. Die Mitarbeiter im Kirchenkreis müssen zu den Sonderbaumaßnahmen Baurechnungen der Kirchengemeinden sichten und gegenzeichnen. Eine intensive Spenderbetreuung erfolgt in Zusammenarbeit von Kirchengemeinde und Kirchenkreis.