Unsere Kirchegemeinde betreibt zwei Friedhöfe, einen in Nusse im Klingenberg Ortsausgang Richtung Nusse und einen in Behlendorf rund um die Kirche.

Kontakt

Friedhofverwaltung

Kirchenbüro: Frau Nehls & Frau Holst 

Tel. 04543-7455, Mittwochs 10-12.30 Uhr          

Mail kirchenbuero@nusse-behlendorf.de 

Friedhofswart

Volker Buck, Tel. 0160/ 96 62 98 73


Der Friedhof ist nicht nur Ort der Beisetzung, sondern auch der Trauer und der Erinnerung. Kirchliche Friedhöfe sind im Eigentum der örtlichen Kirche und Bestattungsort für alle Bürger. Die Kirchengemeinden übernehmen im Friedhofsbereich Aufgaben der Kommunen. Die Mitarbeitenden der Friedhöfe bemühen sich, mit den Angehörigen angemessen und behutsam umzugehen, die eine Grabstätte erwerben oder sich zur Gestaltung beraten lassen. Viele Trauernde zieht es für lange Zeit immer wieder auf den Friedhof und zum Grab des Verstorbenen.

Kirchliche Friedhöfe mit ihren Gräbern erinnern an persönliche Lebensgeschichten und ebenso an die gemeinsame Geschichte an einem Ort. Die Namen und Daten der Verstorbenen geben Erinnerungen einen Platz – für die Trauernden und für ihre Nachkommen. Kein Mensch sollte nach seinem Tod ohne ein Zeichen der Erinnerung einfach für immer verschwinden.

Besinnung, Ausruhen und Beten: Gerne würden wir weitere Bänke aufstellen, damit Sie sich setzen, und in Ruhe den Friedhof und seine Bepflanzungen betrachten können. Wir bitten mögliche Spender darum, ihre Geldspende unter dem Stichwort: ‚Friedhofsbänke‘ auf unser Konto des Freiwilligen Kirchgeldes einzuzahlen. Herr Buck kauft von diesem Geld dann Bänke, die in Stil und Machart zu den schon vorhandenen Bänken passen. Schon im Voraus sagen wir herzlich danke!


Aufgrund eines Beschlusses des Kirchengemeinderates, werden die Wege zwischen den Gräbern auf unseren Friedhöfen nicht mehr wie früher vom Grün freigehalten, sondern sind schon größtenteils mit Rasen angesät und  regelmäßig gemäht.  Da Arbeitszeit ein teurer Faktor bei der Friedhofsunterhaltung ist, war eine zeitintensive Arbeit von manuellem Hacken der Wege nicht mehr möglich.

Auch die Beseitigung des Laubs im Herbst ist eine zeitaufwändige Arbeit.  Nach der Generalreinigung im November hängt oft noch  Laub an den Bäumen, welches nach und nach fällt. 


Der Friedhof ist gesetzlich verpflichtet, jedes Jahr alle Grabsteine auf Standfestigkeit zu überprüfen. Macht er das nicht, dann tun das Angestellte der Berufsgenossenschaft mit einer speziellen Maschine und das wird teuer. Bei uns wird mit der flachen Hand, etwa mit 20 kg gegen den Grabstein gedrückt (die Berufsgenossenschaft verlangt eigentlich 50kg). Es wird nicht am Grabstein gerüttelt und auch nicht dagegen getreten.

Besteht so ein Grabstein die 20 kg-Prüfung nicht, wird ein Schild angeklebt. Die Grabrechtsinhaber sind dann verpflichtet, eine Fachfirma mit der Sicherung zu beauftragen. Das darf man weder selbst machen, noch darf es der Friedhof.

Wenn nach einer angemessen Zeit die Sache nicht in Ordnung ist, muss der Friedhof einen Fachbetrieb beauftragen und der wird die Kosten den Angehörigen in Rechnung stellen.

In einigen Fällen liegt die Sicherung des Grabsteins durch einen Fachbetrieb gerade mal ein Jahr zurück, und der Stein wackelt schon wieder. Jeder seriöse Steinmetzbetrieb wird das dann im Rahmen der Gewährleistung kostenlos abstellen. Wenn nicht – wehren Sie sich!



Grabarten

Wahlgrabstellen mit großer und kleiner Pflanzfläche

Das sind Grabflächen für Särge und Urnen, die immer ein volles Maß haben (Sarglänge). Die Gräber sind in den dafür vorgesehenen Grabfeldern frei wählbar, es besteht die Möglichkeit mehrere Grabbreiten nebeneinander zu erwerben und die Ruhezeit kann nach Ablauf verlängert werden.

Diese Gräber können Sie individuell bepflanzen und mit einem stehenden oder liegenden Grabmal/Grabstein versehen. Es ist aber auch möglich, die Grabstelle ganz ohne Grabstein oder Bepflanzung zu lassen. Zu den Pflichten gehört es, den Grabplatz sauber und unkrautfrei zu halten. Grabmale müssen fest stehen. Wer seine Grabstelle mit Kies abdeckt oder mit Natursteinen u.ä. eingrenzt, muss diese Materialien wieder entfernen, wenn die Grabrechte abgelaufen sind.

Wahlgrabstätten mit großer Pflanzfläche haben über die volle Länge und Breite eine Pflanzfläche und auch zu pflegen.

Wahlgrabstätten mit kleiner Pflanzfläche haben nur halbe, keine oder ein kleinen Bereich vor dem Stein  als Pflanzfläche und auch zu pflegen, die übrige Fläche wird vom Friedhof mit Rasen abgesät und  gemäht.


Baumgräber

Letzte Ruhe an den Wurzeln eines Baumes

Die Vorstellung unter alten Bäumen bestattet zu werden und dort Ruhe und Trost zu finden, spricht immer mehr Menschen an. Die Bäume bieten im Schatten ihrer schönen Kronen Platz für Urnengrabstellen. Die Asche Verstorbener wird hierbei in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Das Zwitschern der Vögel, der Duft von Blättern, das Rauschen in den Wipfeln: die Nähe zur Natur ist unter unseren Ruhebäumen fühlbar, einem kleinen Friedwald ähnlich.

Unsere Baumgräber sind schlicht und einfach. Lediglich ein Namensschild oder eine Grabplatte macht auf die Grabstätte aufmerksam. Am Stamm des Baumes ist auch Raum, um Blumen abzulegen.

Kommen Sie vorbei und schauen Sie sich unsere Ruhebäume an. Fühlen Sie die Kraft, die von den Bäumen ausgeht, und die Ihnen hilft, zur Ruhe zu kommen und neue Energie zu tanken.


Mensch-Tier-Grabanlage

Grabplatz nur Urnen - zwei Humanurnen, eine bis vier Tierurnen

Grabplatz für eine Sargbestattung plus maximal eine Humanurne und eine bis vier Tierurnen

Eine pflegeleichte Grabanlage für Grabstätteninhaber und deren Angehörige. Während der gesamten Ruhefrist kümmern wir uns um die Grabpflege, die bereits im Preis inbegriffen ist. Wer den Wunsch hat, gemeinsam mit seinem Tier beigesetzt zu werden, sollte dies in einer Bestattungsverfügung schriftlich festhalten. Diese Erklärung ist eine über den Tod hinaus gehende Willenserklärung. Auch wenn die Urnen von Menschen und Tier in einem Grab vereint werden, so erfolgt die Überführung und Einäscherung immer streng getrennt nach Mensch und Tier. Die Einäscherung des Tieres passiert im Tierkrematorium, die des Menschen im Humankrematorium.

 


Rasensteingräber

Bei diesem Grabfeld kann eine Grabplatte gelegt werden und nach 25 Jahren verlängern. Schmücken und bepflanzen darf man die Grabstelle nicht. Es gibt ein Grabmal für das Gräberfeld, mit Platz zum Ablegen von Blumen, Gestecken etc. Pflichten gibt es keine.

 


Reihengräber

 

Diese Gräber für Särge und Urnen haben ein volles Maß (Sarglänge), allerdings kann immer nur anlässlich einer Bestattung das Nutzungsrecht für jeweils eine Grabbreite erworben werden. Die genaue Lage des Grabplatzes ist nicht frei wählbar, sondern die Gräber werden der Reihe nach angelegt. Die Nutzungsrechte für Reihengräber können nicht verlängert werden.

Auch diese Grabflächen gibt es mit kleiner und großer Pflanzfläche. Diese können Sie individuell bepflanzen und mit einem stehenden oder liegenden Grabmal/Grabstein versehen, oder die Grabstelle ganz ohne Grabstein oder Bepflanzung lassen. Zu den Pflichten gehört es, den Grabplatz sauber und unkrautfrei zu halten und evtl. Rasen zu mähen. Grabmale müssen fest stehen. Wer seine Grabstelle mit Kies abdeckt oder mit Natursteinen u.ä. eingrenzt, muss diese Materialien wieder entfernen, wenn die Grabrechte abgelaufen sind.

 


Anonyme Grabstätten

Bei dieser Grabstättenart bleibt die Stelle des Grabplatzes anonym. Es kann eine Trauerfeier vorher in der Kapelle stattfinden, aber die Beisetzung der Urne selbst findet ohne Feier und ohne Angehörige statt, die auch nicht erfahren, an welcher Stelle der Fläche die Urne bestattet ist. Ein Grabschmuck ist nicht möglich. Eine weitere Grabpflege von Seiten der Angehörigen ist nicht nötig, da der Friedhof  durch regelmäßiges Mähen der Rasenfläche für ein gepflegtes Aussehen sorgt.

 


Rechte und Pflichten

  • Grabrechte erwirbt man immer für 25 Jahre.
  • Genau so ist es mit den Pflichten. Je nach Grabart sind Rechte und Pflichten unterschiedlich:
  • Anonyme Grabstätte: Außer der Ruhezeit für die Urne gibt es gar keine Rechte und Pflichten
  • Rasensteingräber: Man hat das Recht, eine Grabplatte legen zu lassen und kann das Urnengrab nach 25 Jahren verlängern. Schmücken und bepflanzen darf man die Grabstelle nicht. Pflichten gibt es keine.
  • Reihengräber: Man hat das Recht ein Grabmal setzen zu lassen und das Grab im Rahmen der Friedhofsordnung zu schmücken und zu bepflanzen. Das muss man aber nicht tun. Zu den Pflichten gehört es, die Grabstelle sauber und unkrautfrei zu halten und gegebenenfalls Rasen zu mähen. Das Grabmal, muss stets fest stehen. Der Grabplatz ist nicht frei wählbar, sondern wird der Reihe nach angelegt. Reihengräber können nicht verlängert werden.
  • Wahlgrabstellen: Der Grabplatz ist frei wählbar. Man kann auch Grabrechte für mehrere Plätze nebeneinander erwerben und sie nach der Ruhefrist verlängern lassen. Man darf im Rahmen der Friedhofsordnung Grabmale aufstellen lassen und die Grabstelle bepflanzen und schmücken. Es ist aber auch möglich, die Grabstelle ganz ohne Grabstein oder Bepflanzung zu lassen. Zu den Pflichten gehört es, den Grabplatz sauber und unkrautfrei zu halten und evtl Rasen zu mähen. Grabmale müssen fest stehen. Wer seine Grabstelle mit Kies abdeckt oder mit Natursteinen u.ä. eingrenzt, muss diese Materialien wieder entfernen, wenn die Grabrechte abgelaufen sind.
  • Baumgrabstellen für Urnen: Es gibt Baumgrabstellen mit einem Namensschild und mit Grabplatte. Das Urnengrab kann nach 25 Jahren verlängert werden. Schmücken und bepflanzen darf man die Grabstelle nicht. Es gibt am Baum Flächen zum Ablegen von Blumen etc.. Pflichten gibt es keine.

Vorzeitige Aufhebung einer Grabstelle


Wer vor Ablauf der Ruhefrist eine Grabstelle aufhebt oder aufheben lässt, hat trotzdem bis zum Ende für eine saubere Grabstelle zu sorgen (unkrautfrei halten und Rasen mähen). Das gilt klarerweise nur für Reihengräber und Wahlgräber, denn die anderen Grabarten sind ja so gestaltet, dass es solche Pflichten gar nicht erst gibt. 
Der Friedhof kann auf Wunsch das Rasenmähen übernehmen - aber nicht kostenlos, denn das muss von Hand gemacht werden, weil die großen Maschinen nicht in kleine Ecken kommen.