Die Leitung: Synode, Pröpste und Verwaltung
Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er ist eine eigenständige Einheit des kirchlichen Lebens. Zugleich unterstützt und ergänzt er die Arbeit in den Kirchengemeinden.
Geleitet wird der Kirchenkreis in gemeinsamer Verantwortung
- durch die Kirchenkreissynode. Sie ist die Vertretung der 50 Kirchengemeinden und der Dienste & Werke im Kirchenkreis, vergleichbar einem Parlament.
- durch den Kirchenkreisrat. Er ist für die laufenden Geschäfte zuständig.
- durch die Pröpstinnen und Pröpste
Die leitenden Geistlichen im Kirchenkreis sind
- Pröpstin Petra Kallies für die Propstei Lübeck
- Propst Philip Graffam für die Propstei Herzogtum Lauenburg
Die Kirchenkreissynode und der Finanzausschuss
Die Kirchenkreissynode
Die Kirchenkreissynode (Parlament) berät und beschließt im Rahmen des Kirchenrechts über die Angelegenheiten des Kirchenkreises. Sie ist oberstes Beschlussorgan für Satzungen, Stellenpläne, Haushalt etc., regt Kirchengemeinden zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben an, fördert das kirchliche Leben im Kirchenkreis und unterstützt die Kirchengemeinden sowie die Dienste & Werke bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Synode des Kirchenkreises setzt sich derzeit aus 66 Mitgliedern zusammen:
- 36 ehrenamtlich tätige Mitglieder der Kirchengemeinderäte
- 12 Pastorinnen oder Pastoren
- 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- 6 Vertreterinnen und Vertreter der Dienste und Werke
- 6 vom Kirchenkreisrat berufene Mitglieder
- Die Jugendvertretung des Kirchenkreises kann bis zu vier Jugendliche mit Rede- und Antragsrecht entsenden
Die Pröpstin Petra Kallies und der Propst Philip Graffam sowie und die Leitung der Kirchenkreisverwaltung nehmen beratend an den Tagungen teil.
Die Mitglieder der Synode sowie die beratenden Vertreter aus der Verwaltung und der geistlichen Leitung treffen sich zwei- bis dreimal jährlich. Das Präsidium leitet die Synodentagungen und führt die Geschäfte der Synode. Es setzt sich zusammen aus der Präses und ihren Stellvertretern. Die Präses des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg ist Katrin Thomas; Vizepräses sind Pastor Ruben Burkhardt und Matthias Wulkow. Außerhalb der Tagungen der Kirchenkreissynode nimmt der Kirchenkreisrat die Aufgaben der Synode wahr.
Die Synodentagungen sind öffentlich, Gäste sind willkommen.
Die Sitzungen der Kirchenkreissynode finden an folgenden Terminen statt:
- 15. März 2025
- 28. Juni 2025
- 15. November 2025
- 29. November 2025
Der Finanzausschuss
Die Kirchenkreissynode bildet aus ihrer Mitte den Finanzausschuss gemäß Artikel 52 der Verfassung der Nordkirche.
Der Finanzausschuss bereitet die Entscheidung der Synode über den Kirchenkreishaushalt vor, bewilligt ggf. über- und außerplanmäßige Ausgaben, gibt eine Stellungnahme zur Rechnungsprüfung ab und berät den Kirchenkreisrat in finanziellen Angelegenheiten. Das vorsitzende Mitglied des Finanzausschusses bzw. seine Stellvertretung nimmt an den Sitzungen des Kirchenkreisrates teil.
Die Mitglieder des Finanzausschusses (in alphabetische Reihenfolge):
Jens Behrens | Judith Fincke | Ina Frehse | Johanne Hannemann | Lukas Klapproth
Stellvertreter: Tim Papenfuß
Abwesenheitsvertretung:
Der Kirchenkreisrat und der Bauausschuss
Der Kirchenkreisrat vertritt den Kirchenkreis in allen Angelegenheiten und verwaltet diese in eigener Verantwortung. Er führt im Rahmen des Kirchenrechts die Aufsicht über die Kirchengemeinden und die Dienste und Werke des Kirchenkreises. Er besteht aus zehn Mitgliedern, darunter die Pröpste und acht Mitglieder, die aus der Mitte der Kirchenkreissynode gewählt werden. Der Kirchenkreisrat vertritt den Kirchenkreis im Rechtsverkehr nach außen. Er tagt in der Regel einmal monatlich, der Präses und der Vorsitzende des Finanzausschusses nehmen mit beratender Stimme teil.
Mitglieder des Kirchenkreisrates:
Broder Feddersen | Propst Philip Graffam | Roland Hansen-Matthies | Mathias Harneit | Pröpstin Petra Kallies | Stefan Münder | Jan Schuback | Heike Schumacher |
Torben Stamer | Katrin Weichel
Stellvertreter: Esther Krüger | Arne Kutsche | Kai Schröder | Lars Sörensen | Prof. Dr. Jürgen Westermann
Der Bauausschuss
Der Kirchenkreisrat hat den Bauausschuss als beratendes Gremium eingerichtet. Der Bauausschuss hat die Aufgabe, Empfehlungen bei Zuschussanträgen an den Klimafonds und Orgelfonds des Kirchenkreises, bei der Vergabe von Bauzuschüssen gemäß Kirchenkreisrichtlinien und bei der Verteilung der Personalressourcen der Kirchenbauhütte abzugeben. Die Leitung der Bauabteilung sowie die Verwaltungsleitung bzw. deren Stellvertreter nehmen an den Sitzungen des Bauausschusses teil.
Abwesenheitsvertretung: