Lübeck. Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde in St. Jürgen in Lübeck stellt sich für die Zukunft neu auf: Zwei Jahre lang hat sich der Kirchengemeinderat die Zeit genommen, ein wegweisendes Konzept zu erarbeiten, das sowohl dem pulsierenden Leben in der Gemeinde, als auch den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht wird. Im Fokus steht ein neues Gebäudekonzept, über das die knapp 13 000 Gemeindemitglieder jetzt per Post und bei zwei Gesprächsabenden informiert werden sollen.
Infopost für 13 000 Gemeindemitglieder
„Die Untersuchungen zur Entwicklung der Personal-, Mitglieder- und Finanzstruktur der vergangenen Jahre einerseits und die wirtschaftliche Krise seit der Corona-Pandemie andererseits machen eine Veränderung der Gebäudeinfrastruktur in der Kirchengemeinde unausweichlich“, sagt Heiko von Kiedrowski, Pastor und Vorsitzender des Kirchengemeinderates in St. Jürgen.
Zwei Jahre lang wurde intensiv beraten
Zurzeit ist die Kirchengemeinde in St. Jürgen Eigentümerin von Gebäuden an fünf Standorten. „Wir haben verschiedene Aspekte in unsere Überlegungen einfließen lassen, wie wir uns für die Zukunft aufstellen wollen“, betont Dr. Hinrich Dimpker aus dem Kirchengemeinderat. Dazu gehörten Indikatoren wie Lage und Erreichbarkeit, Investitionsbedarf oder Nutzungsintensität. Um die historische St.-Jürgen-Kapelle hat das Leitungsgremium der Gemeinde als namensgebenden Ort des Stadtteils allerdings von Anfang an eine Klammer gesetzt. Dieser Ort bleibt nach Überzeugung des Kirchengemeinderats unaufgebbar.
Konzentration auf drei Standorte
Nach zweijähriger intensiver Beratung haben die Verantwortlichen jetzt eine Entscheidung getroffen: „Wir beabsichtigen, die Immobilien in der Billrothstraße zu verkaufen, zu denen die Kreuzkirche, das Gemeindehaus, die Küsterwohnung und das Pastorat gehören“, berichtet Kirchenvorsteherin Iris Grascht. Auch die Immobilien im Falkenhusener Weg, zu der die St.-Augustinus-Kirche, das Pastorat, das Gemeindehaus, die Kindertagesstätte und eine ehemalige Küsterwohnung zählen, sollen verkauft werden.
Abschied birgt neue Chancen
„Natürlich sind dies schmerzliche Einschnitte: Verlust und Abschied sind immer schwer“, sagt Konstanze Aurin, ebenfalls Mitglied des aus 25 Personen bestehenden Gremiums. Aber: „Wir verlieren als Gemeinde nicht unseren Namen und unsere Identität, vor allem aber bietet die Konzentration auf künftig drei Standorte eine riesige Chance, unser Gemeindeleben weiter lebendig und aktiv zu gestalten.“
Zwei Informationsabende in Planung
Für den Kirchengemeinderat in St. Jürgen hat in dem Veränderungsprozess Transparenz höchste Priorität. Alle Gemeindemitglieder erhalten per Post in diesen Tagen ein Informationsschreiben mit der Einladung zu zwei Gesprächsrunden. Am Mittwoch, 26. Oktober, und am Donnerstag, 17. November, jeweils ab 19.30 Uhr, wollen die Verantwortlichen über die geplanten Maßnahmen berichten und die Fragen der Gemeinde beantworten. Auf der Internetseite der Kirchengemeinde in St. Jürgen ist das neue Konzept ab sofort abrufbar.
Pröpstin Kallies begleitete die Arbeit
Die Lübecker Pröpstin Petra Kallies hat die Arbeit des Kirchengemeinderates in St. Jürgen in den vergangenen zwei Jahren intensiv begleitet. „Der kirchliche Immobilienbestand ist für die 1960er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts ausgelegt. Alle Kirchengemeinden im Kirchenkreis sind seit 2013 aufgefordert, ein Gebäudekonzept zu entwickeln, das den künftigen Anforderungen und den Mitgliederzahlen entspricht. Dabei ist allen Verantwortlichen sehr bewusst, dass Bewährtes und Vertrautes aufzugeben, jedem Menschen schwerfällt“, betont Petra Kallies.
"Harter, konsequenter und richtiger Schritt"
Die Pröpstin weiter: „Wessen Herz für die Kirche schlägt, der kann nur erahnen, wie sehr die Frauen und Männer des Kirchengemeinderats in St. Jürgen mit sich gerungen haben. Es ist ein harter, aber konsequenter und richtiger Schritt. Umso mehr möchte ich mich für die konstruktive und verantwortungsvolle Arbeit aller Beteiligten in den vergangenen 24 Monaten bedanken. Sie haben Mut und Weitsicht bewiesen und nehmen letztlich eine Art Vorreiterrolle für Gemeinden ein, in denen vergleichbare Maßnahmen durch strukturelle Veränderungen notwendig sein werden.“