Hamburg/Lübeck. Die Nordkirche und die EKBO laden gemeinsam mit ihren Diakonischen Landesverbänden Betroffene von sexualisierter Gewalt zu Betroffenenforen ein. Personen, die sich beteiligen möchten, können sich ab sofort zu den im Juni 2024 stattfindenden Runden anmelden.
Der in Gründung befindliche Verbund Nord-Ost, bestehend aus der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), der Evangelisch-lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), sowie den Diakonischen Werken Hamburg, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, lädt zu zwei Foren ein, in denen sich Betroffene von sexualisierter Gewalt vernetzen, informieren und an der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der Kirche beteiligen können. Damit beginnt die konkrete Umsetzung zum Aufbau der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen (URAK), die die Mitarbeit von Betroffenen ausdrücklich vorsieht und fördert.
Kirche will klare Strukturen schaffen
Die ersten Betroffenenforen im Verbund Nord-Ost finden am 3. Juni 2024 in Hamburg und am 10. Juni 2024 in Berlin statt. Von sexualisierter Gewalt in der Kirche betroffene Menschen sind ausdrücklich eingeladen, an diesem Angebot zur Vernetzung und Etablierung von Betroffenenbeteiligung teilzunehmen. Mit externer Moderation und Supervision wird es um ein erstes Kennenlernen untereinander gehen. Ein Treffen gemeinsam mit Kirchenleitenden ist für einen späteren Zeitpunkt geplant. Das Forumsformat soll jährlich wiederholt werden.
Die Teilnehmenden erhalten Informationen über den Stand der Aufarbeitung und die Mitarbeit in der künftigen URAK. Zur Möglichkeit der Mitarbeit in der URAK wird im Herbst 2024 ein Workshop angeboten.
Verbindliche Strukturen der Aufarbeitung
Grundlage für die neun Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen, die deutschlandweit aufgebaut werden, ist die Gemeinsame Erklärung der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland), der Diakonie Deutschland und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), die sich Ende 2023 auf verbindliche Kriterien und Strukturen für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie verständigt haben.
Aufgabe der Kommissionen ist eine von Kirche und Diakonie unabhängige und professionelle Aufarbeitung sexualisierter Gewalt zu gewährleisten. Neben den Vertreter:innen aus den Betroffenenforen wird sich die Kommission aus Vertreter:innen aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie aus Landeskirchen und Diakonien zusammensetzen. Die Vertreter:innen aus der öffentlichen Verwaltung werden von den jeweiligen Landesregierungen berufen.
Mehr Informationen und Hintergründe zur Teilnahme finden Sie hier.