Die Innenstadtkirche St. Petri zu Lübeck ist als Kunst-, Kultur- und Universitätskirche eine der herausragenden Kulturinstitutionen der Hansestadt. Mit ihren Installationen und Performances internationaler Künstler*innen ist sie weltweit ein Begriff. Auf der Grenze von Religion und Kultur erkundet sie mit großem Erfolg neue rituelle Veranstaltungs-formate. Als Universitäts- und Hochschulkirche pflegt sie die Zusammenarbeit mit allen Lübecker Hochschulen und bietet neben Erstsemester-Begrüßungen und Graduierungs-feiern auch wissenschaftlichen Symposien, Ringvorlesungen und Science Slams einen fantastischen Spielraum. Mit rund achtzig Veranstaltungen pro Jahr, darunter Lesungen, Konzerte, eine Buchmesse, ein Kunsthandwerkermarkt, verfolgt sie ein ambitioniertes Programm. Der Blick vom Aussichtsturm gehört zu den Highlights eines jeden Lübeck-Besuchs, und ein Café lädt zum Verweilen ein. Inmitten dieser Vielfalt ist St. Petri aber keine Event-Location, sondern ein geistliches Haus, das seinen Dienst im Rahmen der Arbeit des Ev.-Luth. Kirchenkreises Lübeck versieht und als „Kirche am Nullpunkt der Religion“ neue Wege der Vermittlung von Religion und Theologie erprobt.
Eine Umstrukturierung, deren Maßnahmen begonnen haben, soll für eine langfristige Sicherung der erfolgreichen Arbeit von St. Petri sorgen. In diesem Zusammenhang ist die
Stelle „Fundraising und Kooperationen“ von entscheidender Bedeutung
Mit dieser Stelle sind folgende Aufgaben verbunden:
Erarbeiten von Konzepten für Veranstaltungen und Projekte, in Abstimmung mit den Pastor*innen und dem Kuratorium mit dem Ziel der Förderfähigkeit
Selbstständiges Einwerben von Mitteln für Veranstaltungen und Projekte von St. Petri
Vertiefung bestehender und Erschließung neuer Kooperationen mit dem Ziel verlässlicher finanzieller Absicherung
Budgetierung und Controlling in Abstimmung mit der Finanzverwaltung des Kirchenkreises
Enge Zusammenarbeit mit dem Veranstaltungsmanager und ggf. gegenseitige Vertretung
Wir erwarten:
Begeisterung für Kunst und Kultur, Wissenschaft, philosophische und religiöse Fragen
Erfahrung im Umgang mit Kulturschaffenden und –fördernden
Freude am selbstständigen und eigenverantwortlichen Handeln
solide kaufmännische Kenntnisse und Erfahrungen
die Bereitschaft, auch außerhalb klassischer Arbeitszeiten an den Projekten mitzuwirken
gute Sprachkenntnisse in Englisch
Erfahrungen mit Microsoft Office
ausgeprägte Freude am Umgang mit Menschen
ein abgeschlossenes Studium im kulturwissenschaftlichen oder wirtschafts-wissenschaftlichen Bereich ist keine Einstellungsvoraussetzung, aber hilfreich
Wir bieten Ihnen:
die Chance zur aktiven Mitwirkung an einer abwechslungsreichen und erfolgreichen Projektarbeit zwischen Kirche, Kultur und Gesellschaft
ein engagiertes und leistungsstarkes Team
die Möglichkeit zur weitgehend freien Arbeitszeitplanung, auch im Home-Office
eine unbefristete Stelle in Teilzeit (35 Std./ Woche)
Vergütung nach TV KB
Leben und arbeiten inmitten einer schönen Stadt.
Die Zugehörigkeit zur Ev.-Luth. Kirche oder einer Gliedkirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ist wünschenswert. Es wird gebeten, hierüber in den Bewerbungsunterlagen einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.
Ihre Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail bis zum 16.08.2024 an:
Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg
Personalabteilung
z. Hd. Herrn Meyer
Bäckerstraße 3-5
23554 Lübeck
bewerbung@kirche-LL.de
Nähere Auskünfte erteilen bis zum 28. Juli Pastor Dr. Bernd Schwarze (Tel. 0451 / 39 77 325 oder bschwarze@kirche-LL.de) und nach ab dem 29. Juli Pastorin Lilly Schaack (Tel. 0451 / 39 77 320 oder lschaack@kirche-ll.de), sowie Frank Hempel (fhempel@kirche-ll.de).
Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.
Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden. Sollte anlässlich der Einstellung ein Umzug erforderlich werden, können keine Umzugskosten erstattet werden.