Mölln Friedhofsmitarbeiter/in (m/w/d)

Friedhofsmitarbeiter/in (m/w/d)

 

Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde in Mölln sucht eine/n Friedhofsmitarbeiter/in (m/w/d) in Teilzeit mit 20 Wochenstunden.

 

Ihre Aufgaben:

  •     Grünpflegearbeiten
  • Bestattungsdienst
  • Instandsetzung der Wege
  • Mithilfe bei Grabneuanlagen und Grababräumungen
  • Übernahme des Winterdienstes im Wechsel mit den Kollegen

 

Unsere Anforderungen:

  • Selbstständiges, engagiertes Arbeiten und Teamfähigkeit
  • Gesundheitliche und körperliche Fähigkeiten, im gärtnerischen Bereich tätig zu sein
  • Körperliche und seelische Eignung für die Durchführung von Sarg- und Urnenbestattungen
  • Erfahrung im Umgang mit Maschinen und Geräten und im gärtnerischen Unterhalt von Grünanlagen
  • Gespür für den sensiblen Umgang mit trauernden Hinterbliebenen
  • Mitgliedschaft in einer Kirche (ACK)

 

Von Vorteil:

  • Führerschein Klasse B
  • Abgeschlossene gärtnerische oder handwerkliche Berufsausbildung / Quereinstieg möglich

 

Leistungen:

  • Entgeltleistungen und Sozialleistungen nach dem Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche TV KB
  • Möglichkeiten zur Fort- & Weiterbildung
  • unbefristeter Arbeitsvertrag
  • vielseitiger und abwechslungsreicher Arbeitsplatz mit Menschenkontakt
  • Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements (Jobrad)

 

Verantwortung:

Als Friedhofsmitarbeiter/in (m/w/d) übernehmen Sie Mitverantwortung für die glaubwürdige Erfüllung kirchlicher Aufgaben. Wir setzen daher voraus, dass Sie sich gegenüber der Kirchengemeinde Mölln loyal verhalten, die evangelische Identität achten und in Ihrem beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.

 

Schicken Sie Ihre Bewerbung und Rückfragen bitte bis zum 15. November 2024 an: friedhofsverwaltung@kg-moelln.de

 

Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.

 

Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen. 

Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden. Sollte anlässlich der Einstellung ein Umzug erforderlich werden, können keine Umzugskosten erstattet werden.