Lübeck. Bei der Nutzung unserer Homepage macht eine kleine Figur am rechten Rand jetzt den Unterschied. Sie verweist auf die Assistenzsoftware Eye-Able, die ab sofort durch individuelle Einstellungsmöglichkeiten einen barrierefreien Zugang zu unserer Seite ermöglicht.
Einstellung von Schriftgröße und Farbkontrasten
Für Menschen mit Beeinträchtigungen stellen digitale Angebote, insbesondere Webseiten, oft eine große Hürde dar. Dank der Software Eye-Able kann die Homepage des Kirchenkreises nun auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Damit soll sie ohne äußere Hilfe zugänglich sein. Eye-Able bringt zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten mit: So kann etwa die Schriftgröße angepasst und der Farbkontrast verändert werden. Es gibt einen Nachtmodus und eine Option, die Farbschwächen kompensiert. Auch für Menschen ohne Assistenzbedarf können diese Funktionen nützlich sein.
Eye-Able bringt eine Vorlesefunktion mit
Die Software bringt auch eine Vorlesefunktion mit sowie die Möglichkeit, Elemente wie Bilder und Animationen komplett auszublenden. “Es war mir ein Anliegen, das Tool zur Barrierefreiheit Eye-Able auf unserer Kirchenkreisseite zu integrieren, um sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen Einschränkungen, uneingeschränkt Zugang zu Informationen und Angeboten unserer Kirche haben. Jeder einzelne Besucher soll gleich beim ersten Besuch erfahren: Jesus und seine Kirche bedeuten Unterstützung - gerade auch in den alltäglichen Dingen!”, betont Myriam Singer, technische Redakteurin in der Medienabteilung des Kirchenkreises.
“Indem wir einen barrierefreien Zugang zu unserer Homepage bieten, wollen wir auch dafür sensibilieren, dass es in der Gesellschaft noch viel mehr Angebote braucht, die Menschen mit Einschränkungen einen weitgehend selbstbestimmten Alltag ermöglichen”, ergänzt Lübecks Pröpstin Petra Kallies.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025 in Kraft
Der Kirchenkreis greift mit der Maßnahme dem sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz der EU voraus. Es soll am 28. Juni 2025 in Kraft treten. In dem Gesetz ist u.a. festgelegt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen künftig barrierefrei angeboten werden müssen.