Neue Corona-Regelungen sollen dafür sorgen, dass sich das Corona-Infektionsgeschehen verlangsamt und das Gesundheitssystem nicht überlastet wird.
Sind Gottesdienste erlaubt?
Ja. Der Besuch eines Gottesdienstes ist durch das Grundgesetz besonders geschützt. Das Recht auf ungestörte Religionsausübung gehört zu Grundrechten der Menschen in Deutschland. (GG Art. 4, Abs. 2).
Landesverordnung über den Gottesdienst
Nach der aktuellen Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein dürfen höchstens die Hälfte der Sitzplätze in geschlossenen Räumen besetzt werden. Sitzplätze in unmittelbarer Nähe dürfen nicht oder nur mit einer nahe stehenden Person besetzt werden. Es gilt Maskenpflicht für den Gottesdienst - auch beim Gemeindegesang. Die Einschränkungen gelten nicht, wenn der Veranstalter die Umsetzung von 2G gewährleistet und nicht mehr als 50 Personen vor Ort sind.
Mit steigenden Infektionszahlen wägt der Kirchengemeinderat immer wieder neu ab, wie wir den sicheren Ablauf eines Gottesdienstes gewährleisten können. Zur Zeit verzichten wir auf 2G.
Gottesdienst online feiern
Gottesdienste sind für viele Menschen mit Kirchräumen verbunden. Es werden aber auch Gottesdienste im Internet gefeiert. Das Team #liveline lädt regelmäßig auf dem YouTube-Kanal des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg zum Online-Gottesdienst aus Lübeck ein.
Trauerfeiern in Zeiten von Corona
Für Trauerfeiern gelten die gleichen Regel, wie für die Gottesdienste im allgemeinen.
Gibt es zur Zeit andere Veranstaltungen in Wichern?
Aus den bisherigen Lockdowns haben wir gelernt, dass es nicht nur eine Corona-Inzidenz, sondern auch eine "soziale Inzidenz" gibt: Viele Menschen leiden in der Pandemie unter Vereinsamung. Mit großer Vorsicht bieten wir daher weiterhin die Möglichkeit an, unter Leute zu kommen, ein Gespräch und ein offenes Ohr zu finden.
Seniorenarbeit
Vorerst finden keine Seniorencafés statt. Für die Seniorencafés und das Singcafé bei Kaffe und Kuchen sowie unsere Seniorengeburtstagsfeier gilt im Weiteren die 2G+ Regelung: Wie im Café haben Geimpfte und Genesene mit Booster-Auffrischung oder zusätzlichem Test die Möglichkeit, herein zu kommen.
Beim Gedächtnistrainig gilt die 2G-Regel.
Tea Time Concerts
Das Tea Time Concert am 23.01.2022 findet statt. Konzerte sind nach der derzeitigen Landesverordnung erlaubt. Es gilt die 2G-Regelung. Zusätzlich bitten wir Sie, während des gesamten Konzerts Ihre medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.
Konfirmanden- und Jugendarbeit
Die Regeln in der Konfirmanden- und Jugendarbeit orientieren sich an den üblichen Maßnahmen in der Schule: Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht. Der Testnachweis aus der Schule soll vorgelegt werden.
Krabbelgruppe
Die Krabbelgruppe findet zur Zeit nicht statt.
Seelsorge
Die aktuelle Situation ist für viele nervenaufreibend und schwer zu tragen. Rufen Sie uns an, wir haben ein offenes Ohr für Sie. Auch persönliche Gespräche sind natürlich mit Maske möglich. Pastorin Barbara Hoffmann-Fette, 0415/47999897 und Pastor Christian Gauer, 0451/4868882.
Die Nordkirche hat ihre Handlungsempfehlungen hier veröffentlicht: www.nordkirche.de